Immobilien Brink
Tippgeberprämie
Aktualisiert: 23. Juli 2020

Wie werde ich Tippgeber?
Sie erfahren, dass Freunde, Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder auch z.B. Kollegen ihre Immobilie verkaufen möchten? Dann geben Sie uns diese Information weiter und wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung. Kommt es innerhalb eines Jahres zu einem Vermarktungsauftrag und die Immobilie wird von uns erfolgreich verkauft, erhalten Sie, sobald der Eingang unserer Courtage verzeichnet ist, Ihre Tippgeberprämie.
Voraussetzungen für die Tippgeberprämie:
Sie sind nicht Eigentümer oder Ehe- bzw. Lebenspartner des Eigentümers dieser Immobilie
Die Immobilie bzw. der Eigentümer sind uns noch nicht bekannt
Das Objekt wird noch nicht öffentlich vermarktet oder versteigert
Die Immobilie liegt in unserem Einzugsgebiet
Es kommt durch Ihren Tipp zu einem Vertragsabschluss
Die Immobilie wird erfolgreich vermarktet und der Eingang der vollständigen Courtage ist erfolgt
Bei mehreren Tippgebern erhält nur der Erste die Tippgeberprämie
Das sind die nächsten Schritte:
Tippgeber-Formular ausfüllen und uns zusenden
Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer
Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bestätigung als Tippgeber
Abschluss eines qualifizierten Vermarktungsauftrages
Erfolgreiche Vermarktung
Eingang vollständige Courtage
Auszahlung der Tippgeberprämie an Sie
Gern könnten Sie uns aber auch vorab unter 0911 / 904 41 63 kontaktieren und Fragen klären, bzw. Details zur Höhe der Tippgeberprämie erfahren.
Das Formular zur Tippgeberprämie zum Download: