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  • AutorenbildImmobilien Brink

Tippgeberprämie

Aktualisiert: 23. Juli 2020




Wie werde ich Tippgeber?

Sie erfahren, dass Freunde, Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder auch z.B. Kollegen ihre Immobilie verkaufen möchten? Dann geben Sie uns diese Information weiter und wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung. Kommt es innerhalb eines Jahres zu einem Vermarktungsauftrag und die Immobilie wird von uns erfolgreich verkauft, erhalten Sie, sobald der Eingang unserer Courtage verzeichnet ist, Ihre Tippgeberprämie.


 

Voraussetzungen für die Tippgeberprämie:

  • Sie sind nicht Eigentümer oder Ehe- bzw. Lebenspartner des Eigentümers dieser Immobilie

  • Die Immobilie bzw. der Eigentümer sind uns noch nicht bekannt

  • Das Objekt wird noch nicht öffentlich vermarktet oder versteigert

  • Die Immobilie liegt in unserem Einzugsgebiet

  • Es kommt durch Ihren Tipp zu einem Vertragsabschluss

  • Die Immobilie wird erfolgreich vermarktet und der Eingang der vollständigen Courtage ist erfolgt

  • Bei mehreren Tippgebern erhält nur der Erste die Tippgeberprämie


 

Das sind die nächsten Schritte:

  1. Tippgeber-Formular ausfüllen und uns zusenden

  2. Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer

  3. Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bestätigung als Tippgeber

  4. Abschluss eines qualifizierten Vermarktungsauftrages

  5. Erfolgreiche Vermarktung

  6. Eingang vollständige Courtage

  7. Auszahlung der Tippgeberprämie an Sie

Gern könnten Sie uns aber auch vorab unter 0911 / 904 41 63 kontaktieren und Fragen klären, bzw. Details zur Höhe der Tippgeberprämie erfahren.


 

Das Formular zur Tippgeberprämie zum Download:

Formular_zur_Tippgeberprämie
.pdf
Download PDF • 143KB

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